Liebe Freundinnen und Freunde,

viele von euch spenden eifrig für meine tausenderlei Prozesse. Dafür danke ich euch von ganzem Herzen! Letzte Woche ist eine neue Episode hinzugekommen. Und zwar ein Strafbefehl von leckerem 5400 Euronen, die ich wegen Beleidigung von drei Journalistendarstellern löhnen soll. Selbstverständlich werde ich nicht kampflos aufgeben und habe Einspruch gegen den Schwachsinn eingelegt. Die Begründung dieses Einspruchs könnt ihr unten lesen. Nehmt euch ein bißchen Zeit, ist ein längeres Teil, aber auch sehr unterhaltend …

 

Amtsgericht Bonn
In Sachen Pirinçci
Geschäfts-Nr.
709 Cs 555 Js 430/17 – 170/18 (die letzte 1 ist auf dem Strafbefehl unleserlich, ist wie ein Querstrich)

BEGRÜNDUNG DES EINSPRUCHS GEGEN DEN STRAFBEFEHL
vom 18. Mai 2018

Hiermit begründe ich den Einspruch gegen den mir am 24. 5. 2018 zugegangenen Strafbefehl des Amtsgerichts Bonn wegen Beleidigung in 3 Fällen, in dem ein Richter Heinen mich zu einer Geldstrafe 180 Tagessätzen zu je 30,00 Euro, also insgesamt 5400 Euro verurteilt und mir zudem die Kosten des Verfahrens aufgebürdet hat.

Bevor ich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft komme, möchte ich mich zu dem “Vorspiel” der Sache äußern, um zu verdeutlichen, mit welch politischem Gemauschel und klarer Rechtsbeugung seitens der Staatsanwaltschaft hier verfahren wurde. Am 23. 11. 2017 bekam ich vom Polizeipräsidium Bonn eine Vorladung wegen nämlicher Ermittlungssache. Da ich mir keiner Schuld bewußt war, rief ich bei dem zuständigen Kriminalhauptkommissar Herrn Augsburg unter der angegebenen Telefonnummer an und wollte von ihm wissen, um was es geht. Dieser bestätigte mir, daß es sich um die besagten Beleidigungsfälle handele. Der springende Punkt an der Angelegenheit war allerdings, daß ich für eine “Vernehmung/Anhörung” nicht zu irgendeiner Polizeistelle vorgeladen worden war, sondern zum Staatsschutz (Anlage 1), also der politischen Polizei. Soweit ich informiert bin, darf der Staatschutz jedoch lediglich beim Verdacht auf terroristische, extremistische oder staatszersetzende Delikte vorladen, aber bestimmt nicht im Falle von normalen (vermeintlichen) Beleidigungsdelikten. Und selbst wenn der Staatsschutz auch noch für andere den Staat betreffende Kriminalitätsfälle zuständig sein sollte, so wäre es ziemlich abwegig, daß er sich ständig mit gewöhnlichen Beleidigungs-Delikten herumplagt. Als ich Herrn Augsburg darauf ansprach, legte er einfach auf.

Daraufhin schrieb ich an die Staatsanwaltschaft einen Beschwerdebrief mit der Frage, was das alles zu bedeuten habe, und mit der Bitte, mir zu erklären auf welchen Gesetzen und Paragraphen die Vernehmung/Anhörung durch den Staatschutz in meinem Falle basiere. Wenn nicht, mußte das ganze Prozedere ja wegen Verfahrensfehler von Neuem beginnen. Ende Januar 2018 bekam ich von der Bonner Oberstaatsanwältin Meinert die nichtssagende Antwort (Anlage 2), die mehr oder weniger besagte, daß das alles so in Ordnung gewesen sei und seine Richtigkeit gehabt hätte. Da meine Frage damit in keiner Weise beantwortet worden war, schrieb ihr zurück, sie solle mir gefälligst die Gesetze und Paragraphen, insbesondere den Grund dafür nennen, die es nötig gemacht hätten, den Staatsschutz in die Sache zu involvieren.

Mitte April 2018 erhielt vom Leitenden Generalstaatsanwalt Roth aus Köln einen Brief (Anlage 3), in dem er mitteilte, der Eingriff des Staatsschutzes wäre deshalb vonnöten gewesen, da auch “Die Prüfung des Tatbestandes des Volksverhetzung geboten” gewesen sei. Ich weiß, der Mann kann kein richtiges Deutsch; es heißt “die” Volksverhetzung und nicht “der”, folglich muß es “Tatbestandes der Volksverhetzung” heißen. Mache villoich Dutsch-Kurs, bevor du stutiere Jura. Haha, kleiner Scherz am Rande.

Jetzt wird es allerdings interessant. Sowohl bei der Vorladung in der Ermittlungssache als auch im jetzigen Strafbefehl ist von Volksverhetzung keine Rede, sondern ausschließlich von Beleidigung. Warum? Ich schätze, dafür gibt es die folgenden Alternativ-Antworten:

1. Alles, was gegen Pirinçci bei Ihnen landet, vermutlich auch Strafzettel fürs Falschparken und Furzen in der Öffentlichkeit, wird automatisch dem Staatsschutz übergeben, in der Hoffnung, daß er daraus ein irgend so ein Extremismus-Terrorismus-Volksverhetzung-Ding strickt. Das können Sie gerne tun, denn man kann Ihnen in der Tat nicht solch Branchenfremdes wie die Einhaltung der Gesetze zumuten, wenn schon der Leitende Oberstaatsanwalt kein richtiges Deutsch kann. Allerdings haben Sie gefälligst in einer Vorladung zu einer Ermittlungssache beim Staatsschutz den expliziten Grund dafür anzugeben, damit der Vorgeladene sich auf die Entgegnung des Vorwurfs vorbereiten kann, ob es Ihnen paßt oder nicht. Schließlich geht es hier nicht um eine verdeckte Operation wegen eines Mafia-Paten, sondern um drei Zeitgeist-Artikel.

Der Grund hieß bei mir Beleidigung und nicht Volksverhetzung. Sie haben das Recht gebrochen und mich beim Staatsschutz für eine Sache einbestellt, die diesen überhaupt nicht anzugehen hat. Klar werden Sie jetzt irgendeinen Jacke-wie-Hose-Paragraphen aus dem Hut zaubern, der ihr kriminelles Vorgehen nachträglich legalisiert. Nichtsdestotrotz ist der Strafbefehl für mich gegenstandslos, weil hier ganz offensichtlich zwischen Staatsanwaltschaft, Staatsschutz und Richterschaft von vornherein eine Art verschwörerische Gemeinschaft gebildet worden ist, um mir irgend etwas im Zusammenhang mit der vor ein paar Jahren von der Kinderfickerpartei DIE GRÜNEN wegen Moslemschutz inflationär ausgeweiteten und ganz offensichtlich zur einzigen Einkommensquelle von Justizangestellten gewordenen Volksverhetzung anzuhängen. Sollte es tatsächlich zu einem Prozeß kommen, möchte ich den ganzen kriminellen Vorgang von A bis Z per Aktenzeichen und Namen der Zuständigen aufgerollt haben. Mit einem Wort, ich möchte wissen, was die Scheiße sollte.

2. Da unser geliebtes Bonn, insbesondere Bad Godesberg im Laufe der letzten Jahre durch die “üblichen Verdächtigen” zu einem Drecksloch verkommen ist, in dem in immer kürzeren Abständen unsere Söhne zum Krüppel geschlagen und ermordet und unsere Töchter in Serie vergewaltigt werden, Sie jedoch per Multikulti-Befehl “von oben” nicht dagegen vorgehen dürfen, im Gegenteil diese Zustände sogar in Ihren Gerichtsurteil genannten Euphemismen als Bereicherung loben müssen, suchen Sie nach Ersatzhandlungen. Um einen Justiz-Erfolg vorzuweisen, bestrafen Sie umso härter die Schwächsten der Gesellschaft, nämlich Ihre eigenen Landsleute, also, vielleicht ist das Ihnen noch ein Begriff, die Deutschen. Diese nämlich halten sich mehrheitlich an das Gesetz, ihre Identität ist einwandfrei nachweißlich, sie gehen jeden Tag für Sie und Ihresgleichen arbeiten und man kann staatlicherseits mit einem Mausklick auf ihre Vermögensverhältnisse gucken, um sie der Vernichtung anheimzugeben.

Absurd, sagen Sie? Paranoia, sagen Sie? Mitnichten! Als ich nämlich bei meiner letzten Verhandlung in Ihrem “gerechten” Haus mein gutes Recht in Anspruch nehmen und zu einer Verteidigung meiner Sicht der Dinge ansetzen wollte, unterbrach mich Ihr Richter Josef Janßen wortwörtlich mit dem denkwürdigen Gebrüll: “Wir machen hier keinen Unterricht darüber, was Sie sagen dürfen und was nicht. Das war Beleidigung. Punkt!” Chapeau!, daß in einem deutschen Gerichtssaal einem Angeklagten mit einem Federstrich verwehrt wird, sich zu verteidigen, ist selbst im Buntland absolut einmalig. Ist eigentlich “keinen Unterricht machen” bei Ihnen ein juristisches Synonym für Verteidigung? Jedenfalls sagte in diesem Moment etwas in mir, daß ich dem trotzdem widersprechen sollte, doch hatte ich gleichzeitig furchtbare Angst davor, daß Herr Janßen dann mir unter dem urdeutschen Rechtstaat-Schlachtruf “Sie sind ja ein schäbiger Lump!” befehlen würde, meinen Gürtel abzulegen, so daß mir die Hose herunterfällt. Natürlich weiß ich, daß es Ihnen in den Fingern juckt, mich in den Knast zu stecken, in der Hoffnung, daß sich dort ein Merkel-Gast mir beim letzten Ausatmen behilflich ist. Das würde sogar Ihren größten Erfolg in der Sache Niklas P., Allah habe ihn selig, übertreffen. Einen der bekanntesten Autoren deutscher Sprache ausgerechnet wegen seiner Meinung einzukerkern, na, das wäre doch mal was. Doch irgendwas hält sie offenkundig noch zurück. Nein, es ist nicht Ihr Anstand.

Nachdem wir dies erledigt haben, kommen wir zu den drei Punkten bzw. zu den Delikten, die ich in dieser Sache angeblich verbrochen haben soll. Zuvor jedoch möchte ich Sie auf eine Besonderheit im Zusammenhang mit der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit aufmerksam machen, die bei jedem meiner Prozesse übersehen und übergangen wird. Bei allen drei Autorendarstellern, die sie mit der Wischiwaschi-Formel “Herabsetzung der Person” schützen wollen, handelt es sich nicht um irgendwelche Wald-und-Wiesen-Schreiberlinge oder ohnmächtige Dilettanten einer Schülerzeitung. Im Gegenteil, sie schreiben für zwei der wichtigsten und die Meinung in diesem Lande wie keine andere prägenden und beeinflussenden Presseprodukte, nämlich für den SPIEGEL und die ZEIT. Auch wenn sie so hippstermäßig, unschuldig jung und lockerflockig daherkommen, wurden sie von den Granden in den jeweiligen Häusern speziell mit der Absicht ausgesucht und eingestellt, um den Grundtenor der jeweiligen Chefredaktionen in einem jugendlichen Geiler-shit-Stil zu verbreiten. In Wahrheit jedoch stecken hinter ihnen zig Millionen schwere Unternehmen, und sie selbst sind keineswegs arme Federfuchser, die mal so ihre Meinung in die Landschaft blasen, sondern sehr privilegierte Meinungsmacher, welche die Diskursmacht der beiden Pressehäuser aufrechterhalten sollen und müssen. Solcheart Riesen sind von der Kritik sehr wohl “härter anzufassen” als irgendein Käseblatt. Oder gibt es inzwischen ein neues Gesetz, daß das Erbrochene der ZEIT und des SPIEGELs auf gar kein Fall polemisiert, verarscht, überspitzt und übertrieben gekontert, in satirischer Form, auch in obszön satirischer, angegriffen, in Gestalt einer Wutrede (alte deutsche Literaturtradition) sinnbildlich in Stücke zerfetzt, personenbezogen (denn es schreiben ja Menschen diese Artikel und nicht Bandwürmer) der Lächerlichkeit preisgegeben und letztendlich wie auch immer medial “hingerichtet” werden darf? Mit einem Wort, wer solch gigantische Pressemacht hinter sich hat, muß auch einstecken können und müssen, wenn er austeilt. Nicht vergessen, alle drei Autoren sind sogenannte Öffentliche Personen, welche, anders als bei Privatpersonen, die auch extrem robuste Kritik und deftigste Satire hinzunehmen haben. Dieses Huch!-ich-wurde-beleidigt-und-renne-deshalb-sofort-zum-Gericht ist in Wahrheit eine sehr durchschaubare Strategie dieser Konzerne, um die Meinung Andersdenkender zum Schweigen zu bringen und Kritik an ihren Produkten zu bestrafen.

Die Meinungsfreiheit schützt das Recht, eine Meinung frei und ungehindert zu äußern. Das Bundesverfassungsgericht definiert den Begriff Meinung als Aussage, der ein Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens im Rahmen geistiger Auseinandersetzung innewohnt. Eine Meinung zeichnet sich also dadurch aus, daß es sich um ein subjektives Werturteil handelt. In den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen alle Meinungen, unabhängig von ihrer Form und ihrem Inhalt. Auch Meinungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufen, werden durch die Meinungsfreiheit geschützt. Das Grundgesetz vertraut darauf, daß sich solche Meinungen in der Öffentlichkeit nicht durchsetzen. Also nochmal Jura studieren, Bonner Amtsgericht!

Und: Wieso darf ich als Nazi, Rechtsextremist, rechtes Schwein usw. tituliert werden (auch in den Artikeln der ZEIT und des SPIEGELs), obwohl ich niemals im Leben ein Mitglied der NSDAP war und auch keine Juden vergast habe? Ach ich vergaß, es ist sinnlos gegen diese Leute gerichtlich vorzugehen, weil dann irgend ein Amtsgericht aus seinem vollgeschissenen Klo einen Überraschungsparagraphen rausfischen würde, der besagt, daß man das im Falle Pirinçci durchaus sagen darf.

So, jetzt kommen wir zu den einzelnen Punkten bzw. vermeintlichen Delikten.

1. Im Falle von Eva Reisinger und meinem Artikel auf meiner Homepage “UNTERM DIRNDL WIRD RECHTS GEJODELT” hat die Staatsanwaltschaft getrickst. Es wird aus einem langen, teils satirischen Text genau drei Sätze herausgerissen, ohne auf den Kontext einzugehen. Es wäre mir ausschließlich darauf angekommen, der Geschädigten öffentlichkeitswirksam jeglichen personalen Geltungsanspruch abzusprechen. Praktisch hätte ich ihr sozusagen die Existenzberechtigung abgesprochen. Dann wollen wir uns mal genau anschauen, in welchem Kontext ich sie mit “ein Niemand”, “ein Nichts” und “Du bist das weiße Affenweibchen, das man im Umvolkungszirkus zum Vollführen von Kunststückchen dressiert hat” tituliert habe.

In Reisingers absonderlichem Artikel geht es darum, daß das Tragen eines Dirndls voll Nazi wäre (im Gegensatz zum Kopftuch oder Schleier übrigens). Überhaupt sei das Tragen von Tracht ganz schlimm Nazi. Unfaßbar sei es auch, daß einige Politiker gelegentlich Tracht tragen würden, um sich bei den Nazis anzubiedern. Patriotismus wäre total Scheiße, denn so etwas wie Heimat oder Vaterland gäbe es ja gar nicht. Nun kommt der Abschnitt, woraus sich die Staatsanwaltschaft bedient hat. Doch aufpassen, denn einen Absatz zuvor zitiere ich in meinem Artikel Reisinger:

“In diesen Zeiten werde ich das Gefühl nicht los, diesem Pseudo-Patriotismus etwas entgegen wirken zu müssen. Während rechte Politiker*innen Maß-Bier in der Tracht saufen und gegen Geflüchtete hetzen, möchte ich betonen, dass das nichts mit meiner Heimat zu tun hat. Ich fühle mich als Europäerin und höchstens zweitrangig als Österreicherin.”

Darauf meine Entgegnung:

“Bullshit, Eva, du fühlst dich auch nicht als dritt-, viert- oder fünftrangig als Österreicherin. Als Europäerin übrigens auch nicht. Du bist ein Niemand. Du bist ein Nichts. Du bist das weiße Affenweibchen, das man im Umvolkungszirkus zum Vollführen von Kunststückchen dressiert hat.”

Reisinger ist beseelt von der One-world-Ideologie, wonach alle Menschen gleich und ihre Heimatländer bar eines Spezifikums, z. B. einer bestimmten Tracht, samt und sonders Allerweltsländer sind, in denen wie eigentlich überall auf der Welt ein Ei dem anderen gleicht. Deshalb flüchtet sie sich auch in den nichtssagenden Begriff “Europäerin”, doch am liebsten würde sie sagen, Menschenkind. Das ist etwa so wie wenn man einen Japaner nach seinem Heimatland fragt und er antwortet mit “Asien” oder “Planet Erde”. Reisinger sei ihr Zugehörigkeitsgefühl unbenommen. Aber mein “ein Niemand” und “ein Nichts” ist keineswegs auf ihre physische Existenz bezogen, sondern auf ihre pathetisch zur Schau gestellte, mit vor Stolz geschwelter Brust zelebrierte (in Wahrheit angebliche) Identitätslosigkeit. Das wissen Sie auch ganz genau, ziehen es aber offenkundig trotzdem vor, das Ganze als Absprechen von “jeglichem personalen Geltungsanspruchs” meinerseits zu lesen, geradeso, als meinte ich damit “unwertes Leben”.

Auch das Affenweibchen-Zitat ist im Kontext zu sehen. Damit ist keineswegs gemeint, daß Eva Reisinger ein Affe ist, sondern soll dem Leser in einem drastischen Bild und in der Assoziation die Dressur zu einer bestimmten Gesinnung vor Augen führen, in diesem Falle den bekloppten Schuldkult des weißen Mannes (oder der weißen Frau). Was läge da näher als dafür die Zirkus-Metapher zu nehmen? Ein paar Sätze weiter wird diese in meinem Text noch detaillierter ausgeführt: “Doch das beste Kunststück, das man dir beigebracht hat, ist jenes, daß du dich mitten in die Manege stellst, durch den brennenden Reifen der politkorrekten Scheiße springst, beteuerst, keine Identität zu haben, und die Hochkultur, der du entspringst, mit all ihren liebenswürdigen Traditionen verleugnest und in den Dreck ziehst und die Barbarei, insbesondere den männlichen Barbaren anbetest.”

Selbstverständlich hätte ich als Metapher auch Zirkusbären oder Zirkuselephanten nehmen können. Doch diese Tiere symbolisieren eher Stärke als Unterwerfung. Es geht also nicht um Tiervergleiche, sondern um das effektivste Bild, das man mit einer Dressur assoziiert. Mal abgesehen davon, daß es sich hier um aufrüttelnde Literatur im buchstäblichen Sinne handelt. Nochmal das Bundesverfassungsgericht für die Begriffsstutzigen unter Ihnen: “In den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen alle Meinungen, unabhängig von ihrer Form und ihrem Inhalt. Auch Meinungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufen, werden durch die Meinungsfreiheit geschützt.” Sie sehen, die Staatsanwaltschaft versteht mich bewußt falsch, damit sie mir etwas ans Zeug flicken kann. Deshalb werden wir die Scheiße bis zur letzten Instanz durchfechten.

2. Im Fall Till Eckert und meinem Artikel POPPER DIR EINEN ist es vonnöten, Sie von einer Masche zu unterrichten, die in den letzten zehn Jahren in der Medienwelt verstärkt Anwendung findet und nun mehr zum Usus geworden ist. Alle jungen Journalisten-Einsteiger in großen Medienhäusern sind angehalten, sich verstärkt in den sozialen Netzwerken zu engagieren. Hierbei spielt es eine wesentliche Rolle, sich in seinen privaten Accounts bei Facebook, Twitter, Instagram usw. mit dem Zielpublikum zu verbrüdern und sowohl von der eigenen Erscheinung als auch vom Gehabe her den Eindruck zu erwecken, man sei einer von vielen unter den Anvisierten. Selbstverständlich wird zwischendurch der letzte Artikel, den man in der ZEIT oder SPIEGEL geschrieben hat, gepostet und genau kontrolliert, wieviel er geliked und geteilt wurde. Man kann sogar daraus errechnen, wieviele Leute den Artikel gelesen haben. Da Eckert auf “ze.tt” für den jungen Leser zuständig ist, gibt er sich in den sozialen Netzwerken optisch als von prekären Arbeitsverhältnissen lebender, in den Tag hineinlebender und cooler Hippster. Hier Fotos von seiner Facebookseite (Anlage 4, 5 und 6). Natürlich ist er in Wahrheit das Gegenteil davon, sondern einer der privilegiertesten Journalisten in diesem Lande mit Super-Gehalt. Als ich seine Camouflage gleich am Anfang des Artikels beschreibe, dreht mir die Staatsanwaltschaft damit eine Schlinge um den Hals:

“Kennen Sie Till Eckert? Ich auch nicht. Auf den Fotos auf seiner Facebook-Seite wirkt er wie das Abziehbild eines grün-links versifften Großstadt-Hipsters, der Bier aus der Flasche säuft, sich lustige Hütchen und Mützchen aufsetzt, viel Zeit beim Tätowierer verbringt, ziellos in der `scene´ rumgammelt, beschissene Musik hört, weil sie angesagt ist, und ansonsten sich von einem prekären Drecksjob in der Medienbranche zum anderen hangelt, weil sich darin solche Überflüssigen wie seinesgleichen schon in rauen Mengen tummeln.”

Abgesehen davon, daß ich hierbei haargenau das Image beschreibe, welches Eckert in den sozialen Medien von sich zu verbreiten sucht, damit ihn sein Hippster- und Antifa-Publikum klickzahlenmäßig gar in Massen umarmt, steht da das Wörtchen “wirkt” und nicht “ist” in meinem Text. Also “wirken” im Sinne von “den Anschein haben”, “dem Augenschein nach” oder “kommt so rüber”. Demgegenüber bezichtigt mich die Staatsanwaltschaft einerseits mit einem falschen und anderseits paradoxen Vorwurf:

“Ihnen kam es durch diese Formulierungen allein darauf an, Ihre persönliche Missachtung gegenüber dem Geschädigten kundzutun und ihn als Person öffentlich abzuwerten.”

Wie kommt die Staatsanwaltschaft auf die bekloppte Idee, daß ich als Künstler und Essayist meine “persönliche Missachtung gegenüber” einer Öffentlichen Person, einem Journalisten gar, der eine geballte Pressemacht hinter sich weiß und dessen Anwälte und Prozeßkosten von eben dieser bezahlt werden, nicht “kundtun” darf? In welchem Paragraphen die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit betreffend verbirgt sich die Anordnung, daß über alles und jeden freigeschrieben werden darf, aber eben nicht so “persönlich” und bloß nicht “mißachtend”? Wer sagt denn, daß ich als Künstler und Essayist allein in einem Bürokraten-Deutsch und ohne Zuhilfenahme meiner Werkzeuge wie Satire, Überspitzung, Übertreibung, Wutrede und Polemik und bloß ohne Humor und Verasche über jemanden schreiben muß, damit der sich um Gotteswillen nicht auf den Schlips getreten fühlt? Muß ich das in einem Artikel über Donald Trump oder die Kanzlerin auch so tun?

Natürlich weiß die Staatsanwaltschaft, daß das nirgendswo in einem Gesetzbuch steht, im Gegenteil die Meinungsfreiheit im Presse- und Kunstbereich extrem weit geht, und zwar bis an die Schmerzgrenze. Deshalb greift sie zu einem kriminellen Trick. Sie erweckt mit der Schimäre der “öffentlichen Abwertung der Person” den Eindruck, daß Pirinçci, der allein in diesem Land 6 Millionen Bücher verkauft hat und von dessen vielen Romanen zwei fürs Kino verfilmt wurden, gar keine Artikel veröffentlicht, sondern Briefe an seine Oma. Deshalb fallen seine Ergüsse auch nicht unter die Rubrik Gesellschaftskritik, Satire, Essay usw., sondern unter veröffentlichte Einkaufszettel oder Einträge in seinem Poesiealbum, so daß man ihn mit dem Gummiparagraphen der “Beleidigung” ficken kann.

Ganz anders sieht die Sache natürlich bei einem Till Eckert aus, der pro gepostetem ze.tt-Artikel auf Facebook durchschnittlich 9 bis 12 Likes bekommt und dessen Wesen und Erscheinungsbild man nicht einmal ansatzweise auf die deftig ironische Art durch den Kakao ziehen darf, weil seine Heiligkeit und der Goethe unserer Zeit das Gefühl haben könnte “geschädigt” und “abgewertet” zu werden und dann bitterlich ein Eimer vollweinen könnte. Sonst geht es Ihnen aber noch gut, ja?

Selbst wenn ich ihn beleidigt hätte, was ich nicht getan habe, hat er das bei solch einem gerade das ganze Land erschütternden Thema und bei der Härte, mit der darüber in der schreibenden Zunft duelliert wird, gefälligst auszuhalten. Wenn er das nicht verträgt, soll er Schornsteinfeger werden.

Doch die Staatsanwaltschaft hat sich eine weitere meiner Perlen rausgepickt, damit Till nicht total “betroffen” sein muß:

“Er tut dabei so, als hätten solche intoleranten Mindertalentierten und Mitläufer wie er, die anno Adolf mit absoluter Sicherheit eine Superkarriere als Gashahnaufdreher hingelegt hätten, irgendeine andere stalinistische Kackmeinung als die ihrige je toleriert.”

Daß die Staatsanwaltschaft ausgerechnet diese Zeile zum Beweis der Beleidigung nimmt, ist ziemlich bizarr. A) das ist keine Beleidigung, sondern ganz klar meine Einschätzung über diesen Typ. Und ich darf meine Meinung in diesem Land sagen, auch drastisch und brutal. B) Die Aussage ist mit jedem Wort wahr. Das beweist schon der insistierende Titel von Eckerts Artikel: “Versteht es doch endlich: Rechtes Gedankengut darf nicht toleriert werden”. Wieso eigentlich nicht? Linkes, ja, sogar linksextremistisches Gedankengut darf ja auch toleriert werden, nicht allein das, sogar vom Staat alimentiert wie bei der Antifa und ähnlichen quasi terroristischen Organisationen. Eckert redet sich in dem Artikel den Mund fusselig über Toleranz, bis er erwartungsgemäß beim Dritten Reich ankommt:

“Rechtes Gedankengut ist stark, es lässt Austausch nicht zu, keinen Dialog und auch keine Toleranz. Rechtes Gedankengut ist per se ein intolerantes. Es duldet keine andere Meinung, es stärkt lediglich Abschottung und innere Mauern. Wer das zulässt, lässt auch zu, dass sich das zu einem Selbstläufer entwickelt. So hat das in Deutschland schon einmal angefangen, ein paar Jahre später war eine ganze Gesellschaft gespalten und es brauchte nur noch einen wortgewandten Diktator, um einen Weltkrieg anzuzetteln.”

Blödsinn, man braucht das Wort rechts nur gegen das Wort links auszutauschen, und schon stehen wir vor noch gewaltigeren Leichenbergen von Mao, Stalin, Pol Pot und Co. Die Brandbeschleuniger zu solchen Höllenverbrechen waren stets die künftigen “Gashahnaufdreher”, die Karrieristen, die im welchen System und mit welcher Weltanschauung auch immer für sich ein hübsches Katapult entdeckten, das sie zu ruhmreichen und echt reichen Höhen schoß. Alles austauschbar. Aus Till spricht die reine Intoleranz, er spricht es sogar offen aus, selbstredend aus der Warte des einzigen Durchblickers und des einzig Guten. Und wenn man ihm widerspricht, und in meinem Falle mit ein paar Tonnen mehr Talent als er, hat er nicht einmal den Schneid, einzustecken oder seinerseits den Fehdehandschuh aufzunehmen, sondern rennt gleich zu einem ihm gleichgesinnten Staatsanwalt oder Richter, der ihm bestätigen soll, ja, Till, man hat dich ganz doll beleidigt, du arme Sau.

Am Anfang des Klagepunkts rekapituliert die Staatsanwaltschaft, welches Geschehnis beiden Artikel zugrunde liegt. Das tut sie jedoch in einem derart nüchternen Ton, daß man gewillt ist, zu glauben, es handle sich um einen intellektuellen Diskurs, der mit einem Federkiel auf Büttenpapier geschrieben worden ist. Ich rate der Richterschaft vor der Verhandlung beide Artikel genauestens zu lesen und sich die zig tausend Videos im Internet von dem Vorfall auf letzten Frankfurter Buchmesse anzuschauen. Da werden Sie schon sehen, welche Mörderfratzen der “Geschädigte” mit seinem Artikel anfeuert und künftig dafür sorgen will, daß Menschen sich gegenseitig umbringen. Wenn sie es nicht tut, werde ich es während der Verhandlung anfordern und erzwingen. Nach der Methode der Staatsanwaltschaft ist offenkundig jede Meinung, die einem nicht paßt, eine Beleidigung. Und ja klar, jede/r Staatsanwältin/Staatsanwalt und jede/r Richterin/Richter ist unparteiisch. Das merkt man ja schon daran, daß der Strafbefehl mit diesen schwachsinnigen Gender-Sternchen bestückt ist.

3. Bevor wir zum nächste Klagepunkt anläßlich meines Artikels KLEIDER MACHEN MEUTE über Elena Everding kommen, hier zur Entspannung was Lustiges:

“Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan, der Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen
und dabei Kinderpornos schauen.
Und selbst abends heißts statt schlafen,
Fellatio mit hundert Schafen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
Jeden Türken hört man flöten,
die dumme Sau hat Schrumpelklöten.
Von Ankara bis Istanbul
weiß jeder, dieser Mann ist schwul,
pervers, verlaust und zoophil –
Recep Fritzl Priklopil.
Sein Kopf so leer wie seine Eier,
der Star auf jeder Gangbang-Feier.
Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,
das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.!

Jan Böhmermann im “Neo Magazin Royale” / ZDF 2016

(in den Mund gelegt eines 7- bis 9-jährigen Mädchens, das zu dem Zuschauer spricht:)

“”Hey ihr Wichser
Schaut sie euch gut an, die Staatsbürger der BRD des Jahres 2016
Es ist total legal, dass sie machen können was auch immer sie verfickt nochmal tun wollen, ihr beschissenen Hohlbirnen

Und weißt du warum, Arschgesicht?
Weil sie verfickte menschliche Wesen sind, wie du und jeder andere
Schon mal was vom Kategorischen Imperativ gehört, Arschloch?
Lies Kant, Fotze! …”

Be Deutsch/ Jan Böhmermann im “Neo Magazin Royale” / ZDF 2016

“Bitch: Fresse! Bevor ich dir den Sack in den Mund presse!”

Kool Savas im Song “Lutsch mein Schwanz” / 2000

“”Ich hab’ keine Liebe für dich, Schwuchtel/ ich verteil Hiebe!”

Bushido im Song “Spotlight / “ersguterjunge Sampler Vol. 2” 2006

“Sidos (ein bekannter Rapper / A.P.) Schwestern geb’ ich hardcore
Sie wollen den Cumshot nicht teil’n, also spritz ich straight in den Deckenventilator.”

Kollegah im “Song 0815” / 2018

“Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen
Ich tick’ Rauschgift in Massen, ficke Bauchtaschenrapper
Wenn ich will, macht Genetikk ein Auslandssemester, ah.”

Kollegah im Song “Song 0815” / 2018

“Merkel nach Skiunfall am Becken verletzt:
Wird sie nie wieder ficken können?”

Titanic / 2014

Und hier Links zu “Oliver Kalkofes Mattscheibe”, in dem in fast in jedem zweiten Clip nicht nur Öffentliche Personen (vornehmlich Prominente), sondern auch ganz normale Leute als Fotze, Fickificki, Nutte, Arsch, Arschloch, Wichser usw. tituliert werden:

https://www.tele5.de/videos/kalkofes-mattscheibe
https://www.tele5.de/tv/kalkofes-mattscheibe/rekalked

“Die Sendung sorgte für Auseinandersetzungen mit einigen Künstlern. Klaus-und-Klaus-Gründer Klaus Baumgart reichte Klage ein, als das Duo in der Sendung als `Schielende Klobürste und Freund Speckbulette´ bezeichnet wurde … Das Gericht wies jedoch die Klage in der Vorverhandlung ab.” Wikipedia

Dies alles ist durch die Kunst- und Pressefreiheit geschützt … Ah Moment, einen habe ich noch:

“Mein Name ist Elena Everding, ich bin 23 Jahre alt und möchte ums Verrecken `irgendwas mit Medien´ machen. Noch vor etwa zwei Jahrzehnten hätte man gesagt, daß ich nur zum Ficken gut bin oder zum Zubereiten von Kartoffelsuppe mit Würstchen für irgendeinen Horst, wenn er abends vom Betongießen auf dem Bau nach Hause kommt. Aber sowas zu sagen gehört sich heute nicht mehr, weil inzwischen alle wissen, daß auch Tussen wie ich den grün-linken Kack von großköpperten Kackvögeln von SPIEGEL & Co prima nachplappern können und ein Horst sich lieber einen auf die Kartoffelsuppendose von Erasco kloppt, als eine Ehe, ich meine, Scheidung mit meinesgleichen zu riskieren.”

Akif Pirinçci /KLEIDER MACHEN MEUTE / 2018

Diese satirische Passage ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft Bonn nicht durch Kunst- und Pressefreiheit geschützt, weil sie eben nicht irgendwelche “Fotzen” aus der Schlager-Branche oder rechte “Arschlöcher” betreffen (ich selbst wurde von Kalkofe zweimal als Adolf Hitler parodiert), sondern eine Journalistendarstellerin, die in ihrem Artikel allen Ernstes empfiehlt, Freunde, Partner und Kollegen zu denunzieren, wenn sie “rechtsradikale” Kleidungsstücke tragen, was auch immer das sein soll. Man soll sogar so weit gehen, daß man die Existenzgrundlage von jemand vernichtet, wenn dieser (im Delirium von Everding) in der Uniform eines SS-Offiziers oder eines KZ-Kapos zur Arbeit erscheint:

“Fällt ein Kollege mit einschlägiger Kleidung auf, können sich die Mitarbeiter dafür einsetzten, dass das Tragen rechter Zeichen per Hausordnung oder Betriebsvereinbarung verboten ist – dafür bieten Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) rechtliche Grundlagen.”

Das gilt natürlich nicht für “linksradikale” Kleidung, da wird man sogar noch Staatsanwalt und Richter beim Bonner Amtsgericht. Wie dem auch sei, die Staatsanwaltschaft sagt, es wäre mir mit dem Artikel “allein darauf an(-gekommen), die Geschädigte als Person zu erniedrigen”. Das ist unwahr, es handelt sich bei diesem und auch allen anderen Artikeln aus meiner Feder um (Polit-)Satire. Wieso flutscht das bei den Böhmermanns, Kalkofes, Titanics usw. als solche durch, und bei mir regnen deswegen die Strafbefehle beinahe im Monatsrhythmus rein? Weil ich nicht grün-links versifft bin wie das politische (Noch-)Establishment? Wieso winken ganz klar von der Politik befehligte Gerichte solche Lügenpressler wie das ZDF, den SPIEGEL, die ZEIT usw. als Hort des politischen Kabaretts durch, wo z. B. ein Oliver Welke in der “heute show” den Zuschauern ins Gesicht lügen kann, die Arbeitslosigkeit bei Moslems betrüge nur 5 Prozent, also weniger als bei Deutschen, und bei meinen Artikeln handelt es sich entweder um Beleidigung oder Volksverhetzung?

Ach übrigens, bei meiner letzten Verurteilung wegen Volksverhetzung meinte Richter Josef Janßen, der offenkundig im Nebenberuf Literaturprofessor ist, wortwörtlich zu mir “Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum Sie keine sachliche Diskussion führen können und immer unter die Gürtellinie zielen. Das ist eine ganz üble Masche.” Wie kommt ein deutscher Richter darauf, daß die Funktion eines Künstlers darin besteht, “sachliche Diskussionen” zu führen? Kennt er sein eigenes Gesetzbuch nicht? Und wie kommt er auf die Schnapsidee, daß Autoren nicht “unter die Gürtellinie zielen” dürfen? In welcher Parallelepoche lebt dieser Mann, im Viktorianischen England?

Beinahe hätte ich`s vergessen: “indoktrinierte Weichbirne” ist im Falle von Elena Everding eine Tatsachenbehauptung. Wir können das während der Verhandlung überprüfen, indem wir einen Intelligenztest mit ihr durchführen. Das meine ich im Ernst. Noch etwas: Ich kann nichts dafür, daß “pi-news.net” meine Artikel aus meiner Site per Copy and Paste “klaut”. Ich habe weder einen Vertrag mit denen unterzeichnet noch habe ich ihnen jemals etwas angeboten. Also schreiben Sie nicht solchen Stuß daher.

Abschließend möchte ich Ihnen prophezeien, gleichgültig wie kaputt Sie mich am Ende der Geschichte kriegen werden, ich aus der deutschen Geschichte als ein deutscher Held hervorgehen werde. Schade nur, daß Ihre überflüssigen Namen in der Nachbetrachtung auch eine Rolle spielen werden. Sie wundern sich vielleicht, warum einige Teile der Begründung dieses Strafbefehls so respektlos gegenüber Ihnen verfaßt sind. Ganz einfach: Ich habe keinerlei Respekt vor Ihnen.

Akif Pirincci

Hat Ihnen gefallen, der Artikel, was?

Klar, ist ja auch vom Kleinen Akif. Es kostet aber eine Menge Zeit und Geld, solcherlei Perlen zu texten. Und den Nobelpreis für Literatur hat man ihm erst für 2029 versprochen. Deshalb spenden Sie so wenig oder so viel Sie wollen, wenn Ihnen dieser Geniestreich gefallen hat. Wenn nicht, ist auch o.k.



Per Überweisung:
Akif Pirincci
IBAN: DE26 5001 0517 5448 2966 00

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