“Mit Beschluß vom 12.11.2015 hat das Landgericht Hamburg der „Frankfurter Rundschau“ unter Androhnung von Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft untersagt,
zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen, der Antragsteller habe „angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise bedauert, dass die Konzentrationslager nicht mehr in Betrieb seien“, insbesondere wenn dies geschieht, wie unter http://www.fr-online.de/pegida/demo-in-erfurt-afd-vor-neuem-richtungsstreit,29337826,32226690.html geschehen.
Zur Begründung führt das Landgericht u.a. aus: „Die angegriffene Äußerung versteht der Leser dahingehend, dass der Antragsteller KZ für Flüchtlinge befürwortet habe. Selbst wenn die Antragsgegnerin die Rede des Antragstellers in dieser Weise verstanden haben sollte, wäre der Anspruch nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. BGH, VI ZR 262709, Urteil vom 21.06.2011) begründet.”
Zudem werden nun Mitarbeiter und Direktoren von Stadtbüchereien verklagt, die meine Bücher widerrechtlich aus den Bibliotheken entfernt haben. Nur weil er persönlich Sympathien für den Nationalsozialismus hegt und Bücherverbrennungen gut heißt, darf ein Beamter oder Verwaltungsangestellter der Bundesrepublik Deutschland nicht nach Gutdünken eigenmächtig Zensur ausüben und ihm nicht opportun erscheinende Werke der Bevölkerung vorenthalten. Der einzige Grund, der zur Entfernung von Büchern in Stadtbüchereien führen darf, ist ihre schlechte Ausleihfrequenz oder daß sie verboten sind. Kein einziges Buch von mir ist jedoch verboten, und was die Beliebtheit meiner Bücher in staatlichen Bibliotheken betrifft, so gehöre ich heute noch unter die Top 10, wenn nicht sogar 5.