Nachdem zum 1.1. das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das sozialen Netzwerken unter Androhung von Millionen-Strafen die Zensur bzw. die Löschung von regierungskritischen Meinungen aufzwingt, gibt es selbst bei der grün-links versifften Systempresse keinen mehr, der es wie noch kurz davor verteidigt oder gutheißt. Selbst SPIEGEL, taz, DIE WELT usw. sprechen von einem mißlungenen Gesetz, das ein zwergwüchsiger Größenwahnsinniger, der von Recht und Gesetz so viel Ahnung hat wie eine Nutte von ehelicher Treue, in die deutsche Landschaft durchgepeitscht hat. Bis ins Lächerliche und Absurde gehend werden seitdem bei Facebook und Twitter “verdächtige” Kommentare, mit politisch inkorrekten Buzzwords behaftete Texte, ja, sogar Satire im Akkordtempo aus dem Verkehr gezogen. Monatssperren und Eliminierungen von ganzen Accounts sind nicht nur an der Tagesordnung, sondern werden minütlich vollzogen.
Obgleich das Grundgesetz auch die Übertragung der Zensur hintenrum an private Organisationen (“Flucht ins Privatrecht”) verbietet und bei der Feststellung sogenannter Meinungsdelikte wie Beleidigung, Drohung, Volksverhetzung, Aufwiegelung zum Haß usw. ein ordentliches Gerichtsverfahren zwischengeschaltet haben möchte, wird somit exakt eine willkürliche Zensur durch Nicht-Juristen zum täglichen Fakt. Der eigentliche Grund hierfür ist trotz des Hate-Speech-Geschisses klar wie Kloßbrühe: Niemand soll mehr im Internet die rasende Überrennung, Umvolkung und Versklavung der Deutschen zugunsten von unproduktiven und irrationalen Ethnien kritisieren dürfen. Die größte Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg für dieses Land soll gemäß dem Nero-Befehl der Drecksregierung unterm Teppich gekehrt werden.
Sagte ich eben alle Presse-Heinis hätten sich inzwischen gegen das NetzDG ausgesprochen? Nein, nicht ein Götz Hamann von der ZEIT, der findet es richtig geil. Am 9. Januar schreibt er unter dem Titel “Der Storch-Effekt” auf ZEIT ONLINE:
“Das NetzDG hat Schwächen, aber es abzuschaffen wäre Quatsch. Dank dieses Gesetzes streiten wir darüber, wie wir online öffentlich miteinander reden wollen.”
Was für ein Honk! Seit diesem Gesetz streiten wir also “wie wir online öffentlich miteinander reden wollen”. Wer ist denn “wir”, du Hampelmann? Meinst du damit euch von der ZEIT-Redaktion, in der keiner vorher zum Streiten kam, weil er beim Lucki-lucki-Machen auf junge Praktikantinnen-Ärsche während des Scheiße-Schreibens im Büro aller zehn Minuten zum Wichsen aufs Klo rennen mußte? Und wurden Andersdenkende davor nicht schon genug durch Gerichtsprozesse gejagt, mit existenzvernichtenden Strafen belegt und aus der bürgerlichen Gesellschaft ausgestoßen, nur weil sie die Strangulierung ihrer Heimat und die Vergewaltigung und Ermordung ihrer Kinder im wortwörtlichen Sinne nicht hinnehmen wollten und die Wahrheit hinausschrien?
Aber sieh mal an, quakt Götzchen am Anfang noch was “Streiten” und “öffentlich miteinander reden”, gibt also dem Ganzen einen Anstrich von Diskussion und Drauflos-Palavern, so kommt er gleich im nächsten Satz zum eigentlichen Sinn dieses Gesetzes und auf welche Klientel man es allein anwenden dürfe:
“Die Deutschen haben einen politischen Reinigungsmechanismus verloren, der Staatsräson war: Wer rassistisch oder nazi-ähnlich daherredete, eine hässliche Fratze in der politischen Öffentlichkeit zog, wurde geächtet – und schnell von der Bühne verbannt (…) Heute gelingt das nicht mehr zuverlässig, weil in sozialen Netzwerken dauernd einer eine Fratze zieht.”
Aha, deshalb hat also der Zwerg das Gesetzchen gemacht. Da wäre ich nie im Leben draufgekommen, du Künstler! Aber, Götz, du Fratze des Guten, du wirst doch eine Grundschule besucht und dort soviel über das folgerichtige Denken, also Logik gelernt haben, um dir vorstellen zu können, daß deine erwähnte Nazi-und-Rassismus-Scheiße eine Interpretationssache ist und deshalb erst die Justiz bemüht werden muß, um es abschließend klären zu können. Nee, du kapierst es immer noch nicht? Okay, ich gebe dir ein schönes Beispiel, und zwar in deinen eigenen Worten:
“Beatrix von Storch (AfD) hatte auf Twitter gepöbelt, sie sprach von `barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden´, der Tweet wurde mit Verweis auf das NetzDG gelöscht und aus Twitter und Facebook entfernt (…) Unklar bleibt, ob die Unflätigkeiten von Frau von Storch tatsächlich rechtswidrig sind.”
Unklar bleibt aber auch, ob die unflätigen Behinderten von der ZEIT die “barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden” in diesem Lande allen Ernstes leugnen und jegliche Kritik an diesen Bastarden als Gotteslästerung des immer zu lutschenden Islam-Schwanzes auffassen, die 1984mäßig sofort mittels eines Drecksgesetzes eliminiert werden muß. Und wenn es denn tatsächlich so unklar ist, ob diese Aussage rechtswidrig oder rechtskonform ist, wieso entscheidet dann nicht ein Gericht darüber anstatt eine gescheiterte Existenz von einem Zwerg? Aber daß du von Tuten und Blasen keinen Schimmer hast, bezeugt dein nächstes dummes Gelaber:
“Das NetzDG verschärft nicht das Recht, sondern zwingt lediglich die Digitalkonzerne unter Androhung von Strafe dazu, geltendes Recht endlich anzuwenden und rechtswidrige Äußerungen zu löschen.”
Wo hast du den Schwachsinn wieder her, du Volljurist? Hast du mal ins Gesetzbuch geguckt? “Rechtswidrige Äußerungen” können nur von demjenigen geahndet werden, gegen dem sie gerichtet sind, und zwar in einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Es steht nirgendwo im Gesetzbuch, daß Digitalkonzerne sich die Rechtsstreitigkeiten ihrer Kunden zu eigen zu machen haben und den Richter spielen dürfen. Sonst käme die Post gar nicht mehr aus dem Prozessieren heraus, weil sie mitunter Briefe mit beleidigendem oder bedrohlichem Inhalt transportiert und vermittelt.
Da Götz jedoch in dieser Sache auch nicht so 100prozentig durchblickt, hat er alsbald wieder eine neue Idee:
“Das Gesetz führt ja eben nicht dazu, dass Äußerungen aus dem Internet verschwinden, sondern überweist üble Wortmeldungen in eine Quarantäne-Station, bis sich Gerichte damit beschäftigen. In der Zwischenzeit wird das Gesagte zum Gegenstand einer gesellschaftlichen Diskussion.”
Ja, dieser Meinung kann man schon sein, wenn man all diese Volltrottel von der ZEIT ebenfalls in eine “Quarantäne-Station” stecken würde, so daß sie mit ihren geistigen Fürzen hierzulande nicht mehr die Gegend vollstinken.
1. Das Gesetz führt wohl dazu, daß (der Drecksregierung unliebsame) Äußerungen aus dem Internet verschwinden. Sie werden einfach gelöscht, ja, sogar die Accounts ihrer Verfasser atomisiert.
2. Diese Wortmeldungen kommen eben nicht in eine “Quarantäne-Station, bis sich Gerichte damit beschäftigen”, weil die Verfasser im Falle einer Löschung immer wieder gegen Facebook & Co klagen müßten, was mit ungeheuren Kosten, großem Zeitaufwand und jahrelangen Prozessen verbunden ist. Außerdem braucht man hierfür spezialisierte Medienanwälte, die sich mit diesen Mega-Konzernen und letztendlich dem Staat anlegen. Welcher namenlose Kommentator mit Durchschnitts- oder gar keinem Einkommen kann sich das leisten?
3. Im Falle von Storch wird “das Gesagte zum Gegenstand einer gesellschaftlichen Diskussion.” Das ist wahr. Aber nur weil die grün-linke Wolfsmeute nur darauf wartet, daß eine/r von der AfD wieder ins Fettnäpfchen tritt oder glaubt, es getan zu haben, und Gelegenheit zum Hetzen bekommt. Du wirst mir doch nicht einreden wollen, daß die hunderttausendfachen Löschungen von namenlosen Kommentatoren zu gesellschaftlichen Diskussionen führen. Das kriegt niemand mit.
Und 4., Götz, such dir endlich einen neuen Job, wenn du nicht einmal in der Lage bist drei Gedanken am Stück logisch zusammenzufassen.