Am Ende ihrer Anklageschrift bringt die Staatsanwältin Bieber, die vorsichtshalber ihren Vornamen nicht preisgibt, folgenden denkwürdigen Satz:
“Der Angeschuldigte hat durch die Veröffentlichung seines Artikels eine Gefahrenquelle geschaffen, die geeignet war, das gedeihliche Miteinander zwischen Asylbewerbern und anderen Bevölkerungsgruppen empfindlich zu stören und das Vertrauen von Asylbewerbern auf Rechtssicherheit zu beeinträchtigen”
Es geht um meinen Artikel “Freigabe des Fickviehs”, der eine Wutrede über den Ficki-Ficki-Pogrom von muslimischen Sexverbrechern in der Silvesternacht zu Köln darstellt und wegen dem ich nun wegen Volksverhetzung bestraft werden soll. Während diejenigen Illegalen im Lande mit dem Aussehen und Verhalten von Sackläusen, die erhobenen Schwanzes diese Widerwärtigkeiten verübten, von einem Ohr bis zum anderen lachend als freier Mann den Gerichtssaal (Bewährung) verlassen, überschlägt sich die Bonner Staatsanwaltschaft solche Kritiker wie mich in den Knast zu stecken.
Nichts, aber auch gar nichts darf auf die orientalischen Abspritzwütigen der Silvesternacht kommen. Das Ganze war nämlich ein Lausbubenstreich. Kennen wir doch alle selber, wie oft haben wir früher Frauen begrapscht und vergewaltigt, und wurden dann total mißverstanden von diesen blöden Fotzen. Nein, der wahre Feind ist irgendso “Hetzer”, der eine “Gefahrenquelle” schafft, die “das gedeihliche Miteinander zwischen Asylbewerbern und anderen Bevölkerungsgruppen empfindlich stören” könnte. Er gehört weggesperrt. Leider ist der “Tod durch den Strick” nicht mehr erlaubt. Da mußte die Frau Staatsanwältin Bieber bestimmt zweimal schlucken. Ist aber trotzdem nochmal gut gegangen. Die deutsche Justiz endlich auf dem Niveau des Volksgerichtshofes.
Interessant, um nicht zu sagen brisant ist jedoch die Formulierung “… das gedeihliche Miteinander zwischen Asylbewerbern und anderen Bevölkerungsgruppen …”, damit bei den Erstgenannten das “Vertrauen” “auf Rechtssicherheit” nicht beeinträchtigt werde. Zudem ist auch die Frage zu stellen, weshalb Asylbewerber zuerst genannt werden (und nicht das deutsche Volk) und was mit “anderen Bevölkerungsgruppen” gemeint ist. Sind es Hundebesitzer? Scherenschleifer? Nutten? Nudisten? Kegelbrüder?
Ich gehe davon aus, daß sie damit – und jetzt ganz tapfer sein und vorher einen Schnaps bechern – die, also wie soll ich sagen, ähm … DEUTSCHEN meint. So, jetzt ist es raus! Es ist wirklich zum Losprusten. Nachdem das Wort Volk beerdigt und durch den anonymen Begriff Bevölkerung ersetzt worden ist, ist immer noch nicht das Ende der Fahnenstange zu erblicken. Jetzt unterteilt sich Deutschland in Bevölkerungsgruppen, morgen vielleicht in Moleküle und Atome. Allein der heilige Asylbewerber mit seiner noch heiligeren Rechtssicherheit, dessen eiffelturmlanger Schwanz insbesondere an Silvesternächten und am Schwimmbadrand die deutsche Justiz zu lutschen hat, thront über das Land völlig ganz und wie ein Monolith des Guten, sehr, sehr Guten. Mein Tipp an euch, ihr Asylis, fickt sie alle! Sie haben es nicht anders verdient.
Amtsgericht Bonn
In der Sache Akif Pirincci
Amtsgericht Bonn
53105 Bonn
Aktenzeichen: 701 Ds-555 Js 54/16-154/16
Staatsanwältin Biber
Bearbeiter Frau Schramm
Telefon: 0228 702 0
Telefax: 0228 702 2906